Allgemeine Geschäftsbedinungen
Geltungsbereich
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Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Royal Ropes GmbH, Geissereiweg 9, 3007 Bern, Schweiz, (hiernach „Royal Ropes“) sind gültig für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen von Royal Ropes an den Kunden, sofern sie nicht durch schriftliche, in beidseitigem Einvernehmen getroffene Vereinbarung abgeändert oder ergänzt werden. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger eigener „Allgemeiner Vertragsbedingungen“.
Offerten
Die Offerten von Royal Ropes erfolgen grundsätzlich freibleibend.
Bestellungen
Bestellungen haben klare Spezifikationen betreffend aller Ausführungsdetails zu enthalten. Der Kunde ist für die Klarheit und den Wortlaut seiner Bestellung verantwortlich.
Vertragsschluss und Leistungsumfang
Der Vertrag gilt mit Abgabe der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch Royal Ropes als abgeschlossen. Art und Umfang der Leistungen von Royal Ropes werden durch die Bestellungsbestätigung abschliessend definiert. Aufträge für Lieferung ab Lager innerhalb von zehn (10) Tagen werden von Royal Ropes grundsätzlich nicht bestätigt. Nicht eingeschlossene Leistungen müssen zusätzlich schriftlich vereinbart und fakturiert werden. Ausstattungen, nicht dokumentierte Eigenschaften, Dimensionen und Gewicht der bestellten Produkte können innerhalb der gültigen internationalen Normen geringe Schwankungen aufweisen. Derartige Abweichungen gelten als vertragskonform, soweit sie nicht wesentliche Funktionsmerkmale der Produkte beeinträchtigen.
Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Richttermine. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt, an dem der Liefergegenstand die Geschäftsräume von Royal Ropes verlässt.
Sie verlängern sich angemessen, wenn
a) Royal Ropes Angaben, die sie zur Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder der Kunde diese Angaben nachträglich abändert und damit eine Verlängerung des Herstellungsverfahrens bewirkt;
b) unvorhergesehene Hindernisse auftreten, die Royal Ropes trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann. Solche Hindernisse sind insbesondere erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von nötigem Rohmaterial, Halb- und Fertigfabrikaten, behördliche Restriktionen, Naturkatastrophen und andere Fälle höherer Gewalt;
c) der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzuge sind, so insbesondere, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Kunden weder zu Schadenersatz noch zum Rücktritt vom Vertrag.
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Preise
Royal Ropes behält sich ausdrücklich vor, die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise jederzeit eventuellen Änderungen der Produktionskosten und/oder der
Marktbedingungen anzupassen. Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto, ab Werk, Transport-Verpackung und Mehrwertsteuer nicht inbegriffen. Sämtliche Nebenkosten wie Versicherungen, Steuern, Abgaben, Zölle, Gebühren für Bewilligungen oder Bescheinigungen sowie allfällige Entsorgungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen haben an die auf der Rechnung bezeichneten Zahlstellen ohne Abzüge irgendwelcher Art und in der Fakturawährung zu erfolgen. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald Royal Ropes über den entsprechenden Betrag frei verfügen kann. Sofern zwischen Royal Ropes und dem Kunden keine speziellen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Rechnungsstellung im Zeitpunkt der Lieferung, und die Zahlungsfrist beträgt zehn (10) Tage ab Rechnungsstellung. Mit Ablauf der Zahlungsfrist treten automatisch Verzugsfolgen ein. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Kunden ein Verzugszins von 10% p.a. belastet. Schadenersatz infolge weiteren Schadens und Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bankspesen im internationalen Zahlungsverkehr gehen zulasten des Kunden
Eigentumsvorbehalt und Verwertungsrecht
An allen gelieferten Produkten bleibt Royal Ropes bis zum Eingang des vollen Kaufpreises Eigentümerin. Sie ist ermächtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts wird der Kunde die gelieferten Produkte auf seine Kosten instand halten und zugunsten von Royal Ropes gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von Royal Ropes nicht gefährdet wird. Bei Vermischung entsteht Miteigentum von Royal Ropes nach dem Wertverhältnis der Bestandteile. Kommt der Kunde seinen Abnahme- und /oder Zahlungsverpflichtungen auch nach Ablauf einer Nachfrist von dreissig (30) Tagen nicht nach, ist Royal Ropes für die Dauer des Fortbestehens des Abnahme- und/oder Zahlungsverzuges berechtigt, die vom Kunden bestellten Produkte ungeachtet allfälliger dem Kunden zustehender Schutzrechte (z.B. Patente, Firmen-, Marken-, Muster-, Modell- und Urheberrechte) frei und ungehindert an Dritte zu vertreiben.
Teillieferungen
Der Kunde ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.
Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr an den zu liefernden Produkten gehen mit ihrem Abgang im Werk von Royal Ropes auf den Kunden über. Wird der vereinbarte Liefertermin auf Begehren des Kunden hinausgeschoben oder aus Gründen, die Royal Ropes nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr gleichwohl im ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt werden die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und versichert. Die zu liefernden Produkte werden vom Lieferanten zu Lasten des Kunden gegen alle Risiken des Transportes versichert.
Prüfung der Produkte und Mängelrüge
Royal Ropes wird die Lieferung und Leistungen soweit üblich vor dem Versand prüfen. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen. Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist auf Zustand und Vollständigkeit zu prüfen und Royal Ropes eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und
Leistungen als genehmigt. Die Durchführung einer besonderen, weitergehenden Abnahmeprüfung sowie die Festlegung der dafür geltenden Bedingungen bedürfen einer speziellen Vereinbarung.
Gewährleistung und Haftung für Mängel
Die Gewährleistungsfrist von Royal Ropes beginnt mit dem Eingang der Lieferung beim Kunden und erstreckt sich über ein (1) Jahr. Sie gilt in erster Linie für die in der Auftragsbestätigung oder Spezifikation garantierten Merkmale. Sie schliesst alle Defekte ein, die nachweislich auf fehlerhaftes Material oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, welche in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Ist eine Abnahmeprüfung vereinbart, gilt die Zusicherung als erfüllt, wenn der Nachweis der betreffenden Eigenschaften anlässlich dieser Prüfung erbracht worden ist. Die Gewährleistung beschränkt sich in dem Fall, je nach Wahl von Royal Ropes, auf den Ersatz oder die Instandsetzung der fehlerhaften Produkte oder fehlerhaften Teile bzw. die Rückzahlung des für die nicht ersetzten Produkte oder Teile vom Kunden bezahlten Rechnungsbetrages. Treten Defekte auf, hat der Kunde alle Massnahmen zu treffen, um einen allfälligen Schaden möglichst gering zu halten. Royal Ropes übernimmt keine Haftung für eventuell entstandene Kosten für Demontage oder Montage oder für Schäden, die direkt oder indirekt durch die gelieferten Produkte selbst, durch deren Verwendung oder durch deren eventuelle Mängel entstanden sind. Insbesondere lehnt Royal Ropes jede Haftung für Folgeschäden und weitere Schäden, wie z.B. entgangenen Gewinn oder andere mittelbare und unmittelbare Schäden, ab. Von der Gewährleistung und Haftung von Royal Ropes insbesondere ausgeschlossen sind alle Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge anderer Gründe, die Royal Ropes nicht zu vertreten hat. Der Kunde hat keine Rechte und Ansprüche wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, ausser den in diesen AGB ausdrücklich genannten. Für Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haftet Royal Ropes nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ ungültig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der ungültigen soll eine gültige Bestimmung treten, welche ihrem Inhalt nach der ungültigen wirtschaftlich am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen
Änderungen dieser Bedingungen sowie alle unter diesen Bedingungen notwendig werdenden Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge von Royal Ropes und dem Kunden unterstehen ausschliesslich dem Schweizer Recht unter Ausschluss seiner internationalprivatrechtlichen Normen und des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). Für allfällige Streitigkeiten zwischen den Parteien, welche diese nicht gütlich regeln können, gilt ausschliesslich der Gerichtsstand von Bern (Schweiz).
Zahlungsmöglichkeiten
- Vorauskasse
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